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Sozialwahl
Sozialwahl 2023 - Wir suchen Dich!

Du bist sozialpolitisch interessiert und hast Grundkenntnisse des Sozialversicherungssystems?
Du stehst im Berufsleben und bist gewerkschaftlich organisiert?
Du hast Freude daran, Deine Erfahrungen in verantwortlichen Gremien einzubringen?
Gewählt werden die "Versichertenparlamente", die wichtigsten Entscheidungsgremien der Sozialversicherungsträger. Alle sechs Jahre werden die Selbstverwalter:innen neu gewählt. Zur Sozialversicherungswahl (kurz: Sozialwahl) 2017 waren mehr als 45 Millionen Versicherte wahlberechtigt.
Wir suchen in Baden-Württemberg
Kandidierende für die 14 AOK Bezirksräte und den AOK Verwaltungsrat, das ist Landesebene, sowie Vorstand und Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung.
Die Aufgaben werden im Ehrenamt wahrgenommen. Bewerber:innen müssen Versicherte sein bei AOK bzw DRV Ba-Wü.
Bewerbung für ein Mandat im AOK Bezirksrat bis Februar 2023.
Sozialversicherung - Solidargemeinschaft - Selbstverwaltung
Die Sozialversicherung ist eine Solidargemeinschaft, in die jede:r einzahlt und von der jede:r bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit, Erwerbsminderung oder im Alter (Rente) profitiert.
Die Sozialversicherungen verwalten sich selbst, sind also grundsätzlich organisatorisch und weitgehend finanziell unabhängig vom Staat. Verantwortung tragen diejenigen, die in das Sicherungssystem einzahlen und von ihm geschützt werden. Das sind zum einen die Beschäftigten, die gegen Lebensrisiken abgesichert werden und zum anderen die Arbeitgeber:innen, die auf der Grundlage des sozialen Friedens Planungssicherheit erhalten.
Lebenserfahrungen der Versicherten fließen in Entscheidungen ein
Die Arbeitnehmer:innen sowie die Arbeitgeber:innen sind zu gleichen Teilen unmittelbar an der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen beteiligt. Ihre Lebenserfahrungen und Verbindungen zu den verschiedenen Bevölkerungsgruppen sollen in die Entscheidungen über die soziale Sicherheit in Deutschland einfließen. Sie entscheiden beispielsweise über den Haushalt der Sozialversicherungsträger. Die hauptamtlichen Vorstände und Direktoren werden gewählt. Strategische Perspektiven werden mit entschieden. Bedeutend ist auch die Mitarbeit in den Widerspruchsausschüssen, in denen es um die Anliegen von Versicherten geht.
Freistellung von der Arbeit
Mandatsträger in der sozialen Selbstverwaltung sind nach Gesetz von der Arbeit freizustellen. Sie haben einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, Reisekostenerstattung und Aufwandsentschädigung.
Du hast interesse? Dann Bewerbungsformular runter laden ausfüllen und abschicken!
Was sind Sozialwahlen?
Bei den Sozialwahlen wählen wir alle sechs Jahre unsere Vertreter/-innen in die Gremien der Selbstverwaltung. Diese sind paritätisch besetzt mit je gleich vielen Vertreter/-innen von Versicherten und Arbeitgeberseite. Die Vertreter/-innen in den Selbstverwaltungsgremien nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr. Wählbar ist, wer zu der Gruppe der Versicherten gehört, volljährig ist, mindestens 6 Jahre in Deutschland lebt oder über das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag verfügt. Wahlberechtigt sind Versicherte bei ihrem jeweiligen Sozialversicherungsträger. Die Selbstverwalter/-innen auf der Versichertenseite kommen aus den Gewerkschaften und anderen selbstständigen Arbeitnehmerorganisationen. Auf Arbeitgeberseite stellen die Arbeitgebervereinigungen und ihre Verbände die Mitglieder der Selbstverwaltungsgremien. Die Sozialwahl ist eine Briefwahl.
Text: Andrea Weißer, Martina Lachenmaier
Wie sieht die Arbeit der Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter aus?
In der sozialen Selbstverwaltung bestimmen unsere Vertreterinnen und Vertreter über die Verwendung unserer Beiträge. Sie verwalten und gestalten die Angelegenheiten der Deutschen Rentenversicherung, Krankenkassen und Unfallversicherungen innerhalb des staatlich vorgegebenen Rahmens. Sie kontrollieren die Geschäftsführung. Sie haben ein Mitspracherecht bei der Besetzung von Positionen in den Vertreterversammlungen und Vorständen der Deutschen Rentenversicherung sowie den Verwaltungsräten und Ausschüssen der Krankenversicherungen. Sie bestimmen bei wichtigen Grundsatzfragen mit. So entscheiden sie über den Haushalt und nehmen Einfluss auf die Struktur der Führungsebene. Im Bereich der Rehabilitation legen sie den Leistungsumfang und die Zielrichtung fest. Sie beraten die Versicherten und prüfen in Widerspruchsausschüssen abgelehnte Anträge. Hier entscheiden Bürger für Bürger.
Selbstverwaltung funktioniert paritätisch. Das heißt, es gibt ebenso viele Plätze für die Vertretung der Versicherten wie für die der Arbeitgeber.
Text: Andrea Weißer, Martina Lachenmaier