Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Was machen eigentlich die Versichertenvertreter?
Die Versichertenvertreter in den Vertreterversammlungen und Vorständen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg werden von Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmervereinigungen vorgeschlagen. Sie beschließen im Einvernehmen mit den Arbeitgebern den Haushalt der Rentenversicherung und treffen andere zentrale Entscheidungen. Dabei haben die Versichertenvertreter in besonderer Weise die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Blick. Aufgrund ihrer Berufserfahrung wissen sie um die Wünsche der Versicherten und achten auch in den Gremien der Selbstverwaltung darauf, dass diese so weit wie möglich berücksichtigt werden: zum Beispiel in den Ausschüssen, die über Widersprüche von Versicherten gegen ihren Rentenbescheid oder über abgelehnte Rehaleistungen entscheiden müssen.
Unsere Versichertenberater für Fragen zur Rente

In unserem Flyer finden Sie Versichertenberaterinnen und -berater in Ihrer Nähe, die Ihnen bei Fragen zum Thema Rente zur Seite stehen. Unsere ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater sind die Vertrauensleute der Versicherten, Rentnerinnen und Rentner. Sie sind Ihre Helfer in der Nachbarschaft.
Sie geben Ihnen Auskunft in Fragen der Rentenversicherung und helfen beim Ausfüllen von Formularen. Sie unterstützen Sie bei der Kontenklärung, nehmen Rentenanträge entgegen, führen den Schriftwechsel und sind berechtigt, Widerspruchs- oder Klageschriften in Empfang zu nehmen. Sämtliche Serviceleistungen sind kostenlos.
Übersicht der Versichertenberater und -beraterinnnen in der Rentenversicherung (PDF)
Ein Anfang, aber noch kein Aufbruch
Das Rentenbündnis der katholischen Verbände fordert zum Amtsantritt der neuen Bundesregierung verstärkten Einsatz für eine tiefgreifende Reform des Rentensystems.
Bad Honnef / Berlin / Düsseldorf / Köln, 08.12.2021 -
Die im Rentenbündnis zusammengeschlossenen katholischen Verbände ziehen mit Blick auf den kürzlich geschlossenen Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP ein gemischtes Fazit und sehen weiteren Handlungsbedarf.
Begrüßt wird die Stabilisierung des Rentenniveaus auf mindestens 48 Prozent und die Begrenzung der Rentenversicherungsbeiträge auf 20 Prozent. Damit werden dringend erforderliche Signale für eine stabile Entwicklung der Renten gesendet. Eine grundlegende Reform des Rentensystems ist aber weiter unumgänglich, vor allem mit Blick auf die Vermeidung von Altersarmut und die demografischen Entwicklungen. Die notwendigen Entscheidungen müssen in dieser Legislaturperiode getroffen werden.
Die Kritik des Rentenbündnisses am bestehenden Riester-System wird im neuen Koalitionsvertrag aufgegriffen. So soll die Auflage eines alternativen Fonds mit höheren Anlagechancen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft geprüft werden. Hier darf es nicht – wie in früheren Koalitionsverträgen – bei einer Prüfung bleiben. Konkrete Umsetzungen sind erforderlich. Das bisherige staatlich geförderte System der privaten Altersvorsorge hat sich aufgrund hoher Abschluss- und Verwaltungskosten sowie niedriger Renditen erschöpft. Es braucht dringend eine verlässliche Alternative.
Die Einführung einer Pflicht zur Altersvorsorge für neue, nicht obligatorisch abgesicherte Selbstständige sieht das Bündnis als den ersten Schritt einer Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Insbesondere prekär und sozial nicht abgesicherte Beschäftigte wie Schein-Selbstständige, Click-Worker, geringfügig Beschäftigte müssen sofort in die gesetzliche Altersvorsorge einbezogen werden. Das Rentenbündnis fordert mehr Solidarität und Gerechtigkeit im Rahmen einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung.
Mit Blick auf die Bewältigung der demografisch bedingten Lasten, die in den kommenden Jahrzehnten auf die Beitragszahler*innen verstärkt zukommen werden, fehlt es dem Programm der Ampel-Koalition an dem erforderlichen Weitblick. Die Koalition darf der Frage nicht ausweichen, wie das Rentensystem im demografischen Wandel langfristig finanzierbar bleibt. Die Reaktivierung des sogenannten Nachholfaktors ist hierbei zumindest ein kleiner Beitrag.
Das Rentenbündnis begrüßt das Vorhaben der Koalition, die bisherigen Regelungen für einen flexibleren Eintritt ins Rentenalter – die Flexi-Rente – bekannter zu machen, und den gesellschaftlichen Diskussionsprozess zu einem längeren Verbleib im Arbeitsleben zusammen mit den Sozialpartnern. Ebenfalls positiv bewertet wird die Idee, diesen Diskussionsprozess mit Blick auf die Arbeitnehmenden zu führen, die im Berufsleben besonders belastenden Tätigkeiten nachgehen. Die Renten-Situation der Frauen sollte zudem gesondert betrachtet werden. Das Rentenbündnis steht als Ideengeber in einem solchen gesellschaftlichen Diskussionsprozess ausdrücklich zur Verfügung.
Der Koalitionsvertrag bietet im Bereich der Rentenpolitik durchaus einige gute Anknüpfungspunkte. Es fehlt trotz allem der große „Wurf“, um das deutsche Rentensystem über das Jahr 2025 hinaus zukunftsfest zu machen. Hinsichtlich der im Koalitionsvertrag genannten Erweiterung der gesetzlichen Rentenversicherung um eine teilweise Kapitaldeckung sollten die Vor- und Nachteile diskutiert werden. Für eine breit angelegte Bekämpfung von Altersarmut und eine nachhaltige Rentenfinanzierung sind jedoch dringend weitere Reformideen geboten. Hier wird die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP nachbessern müssen. Das Rentenbündnis der katholischen Verbände unterstützt dabei gerne.
Das Rentenbündnis der katholischen Verbände setzt sich für eine weitreichende Reform des deutschen Rentensystems ein. Dazu gehört eine solidarische, existenzsichernde Mindestabsicherung ohne Prüfung für alle Einwohnerinnen und Einwohner. Mit ihrer Idee einer Mindestabsicherung im Ruhestand bringen sich die Mitgliedsverbände des Rentenbündnisses seit vielen Jahren in die politische und gesellschaftliche Diskussion ein: www.buendnis-sockelrente.de